Ablauf

Anmeldung

Einen Erstgesprächstermin bei mir können Sie in der telefonischen Sprechstunde vereinbaren (Montag 08:00-08:50 und Mittwoch 08:00 - 08:50; Praxishandy: 01590-240 27 12). Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversicherungskarte mit! Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Das Erstgespräch dient dazu, die Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie abzuklären. Am Ende des Erstgesprächs wird entschieden, ob eine ambulante Psychotherapie indiziert ist, oder ob eine stationäre Behandlung notwendig ist bzw. zunächst andere Maßnahmen (z.B. Aufsuchen einer Beratungsstelle) sinnvoll sind.

Probatorische Phase

Ist eine Psychotherapie notwendig, so folgen, in der Regel nach einer gewissen Wartezeit, die probatorischen Sitzungen (Probestunden). Diese dienen der biografischen Anamnese, einer umfangreichen Diagnostik, sowie dem gemeinsamen Formulieren von Therapiezielen. Darüber hinaus kann in den probatorischen Sitzungen geprüft werden, ob ein gemeinsames Arbeiten möglich ist.

Während der probatorischen Phase wird zudem ein ärztliches Konsil von Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt eingeholt, indem dieser ausschließt, dass die vorliegende psychische Symptomatik medizinische Ursachen hat (z.B. Schilddrüsenunterfunktion bei depressiver Symptomatik).  Gegen Ende der Probatorik wird gemeinsam darüber entschieden, ob eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt wird.

Psychotherapie

Nach einer Bewilligung durch die Krankenkasse wird die Psychotherapie entweder als Kurzzeittherapie (max. 24 Sitzungen) oder als Langzeittherapie (60 Sitzungen, in Ausnahmefällen max. 80 Sitzungen) durchgeführt.

Sitzungsstruktur

Die Termine werden individuell zwischen Ihnen und mir abgesprochen. Die Sitzungsdauer beträgt 50 Minuten. Die Häufigkeit der Sitzungen wird der individuellen Problemlage angepasst, finden jedoch in der Regel wöchentlich statt.

Kosten

Von der kassenärztlichen Vereinigung Thüringen bin ich zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt. Diese übernehmen in der Regel die Kosten für die ambulante Psychotherapie.

Private Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie in Abhängigkeit von ihrem individuellen Vertrag. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung ab, in wieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie übernommen werden. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 870) mit derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.

Sie können die Kosten einer Psychotherapie auch selbst tragen (Selbstzahler). Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 870) mit derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten).